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Energieaudits

Das 2014 verlautbarte Energieeffizienz-Gesetz verpflichtet große Unternehmen dazu, alle vier Jahre ein externes Audit der Energieeffizienz durchführen zu lassen. Damit will der Gesetzgeber einen möglichst effizienten Verbrauch von Energie sicherstellen. Alternativ kann auch ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem eingerichtet werden. Es muss jedoch ebenfalls ein externes oder internes Audit des Verbrauchs von Energie umfassen. Als „große Unternehmen“ definiert das Gesetz Unternehmen, die mehr als 249 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beschäftigen bzw. deren Umsatz und Bilanzsumme bestimmte Werte überschreiten. Der Nachweis, dass ein Audit durchgeführt wurde, musste der bei der Österreichischen Energieagentur eingerichteten Monitoringstelle Energieffizienz nach Inkrafttreten des Gesetzes erstmals bis 1. Dezember 2015 übermittelt werden. Personen, die ein Audit der Energieeffizienz durchführen, müssen über gewisse Qualifikationsstandards verfügen und im Register der qualifizierten Energie-Dienstleister eingetragen sein. Die Experten der energie-manufaktur sind für die drei im Gesetz genannten Bereiche – Gebäude, Prozesse und Mobilität – als Beauftragte für Energieeffizienz zugelassen. Wenn Sie ein Managementsystem einführen wollen oder ein externes Audit durchführen wollen, können wir Sie daher bestmöglich unterstützen.

Funktionen eines Audits

Bei einem Audit im Sinne des Energieeffizienz-Gesetzes werden der Einsatz und der Verbrauch von Energie systematisch analysiert, mit dem Ziel, den Verbrauch zu senken und die Energieeffizienz zu erhöhen. Höhere Energieeffizienz bedeutet, dass mit gleich viel Energie mehr oder mit weniger Energie gleich viel produziert werden kann. Das Audit enthält einen detaillierten Vorschlag von Maßnahmen und konkrete Angaben über die dadurch erzielbaren Einsparungen.

Wie läuft so ein Audit ab?

Planung --> Besprechung --> Meßplan --> Vor Ort Einsatz --> Datenanalyse --> Bericht --> Abschlussbesprechung